ÜK-Noten

Informationen zu den ÜK-Noten

Bezüglich den ÜK-Noten gelten gemäss den beiden Berufsbildungsämtern (BL und BS) und der QV-Prüfungsaufsicht folgende Regeln:

  • Bei einem Stufenwechsel (von EBA zu EFZ oder umgekehrt) werden nur die üK-Noten der aktuellen Ausbildung verwendet, weil sich die ÜK-Inhalte, trotz teilweise identischer Bezeichnungen der Kurse, voneinander unterscheiden.
  • Der Besuch aller ÜK ist zwar obligatorisch und es ist die Pflicht des Lehrbetriebes, dafür zu sorgen, dass Lernende alle ÜK besuchen, aber es handelt sich nicht um eine Zulassungsvoraussetzung zum QV.
    Bei Pflichtverletzung des Lehrbetriebes entscheidet die Lehraufsicht über allfällige Folgen für den Betrieb. 
  • Im Fall von Lehrfortsetzungen wird vom Bildungszentrum individuell geprüft, ob die ursprünglich erworbenen üK-Noten noch der aktuellen Lehrsituation entsprechen. Im Anschluss daran wird in Absprache mit dem Lehrbetrieb festgelegt, ob einzelne ÜK nochmals besucht werden. Massgebend dabei ist das Bestreben, dass Lernende alle Bildungsziele erreichen. 
  • Bei einem Wiederholen des QV (va wenn die VPA wiederholt werden muss) können einzelne ÜK nochmals kostenpflichtig wiederholt resp. besucht werden.
    Mit dem Anmelden zur QV-Repetition (Prüfungsleitung/AfBB des jeweiligen Kantons) muss definiert werden, wie die ERFA-Note ÜK ins QV übernommen wird:
    • Variante A: Die ERFA-Note wird nur aus den Noten des Wiederholungsjahres berechnet. 
    • Variante B: Die ERFA-Note wird neu berechet aus den Noten der regulären Lehre und den zusätzlichen Noten des Repetitionsjahres. 

Erklärung zu den Notendifferenzen zwischen üK (überbetriebliche Kurse) und QV (Qualifikationsverfahren)

Prozessbegleitung versus Standortbestimmung
Im Nachgang an das erste Qualifikationsverfahrens (QV) in den EFZ-  und EBA-Ausbildungen nach neuer Bildungsverordnung wurde viel über die vermeintlich deutlich schlechtere Benotung im Vergleich zu den erzielten üK-Ergebnissen diskutiert. Wie kommen diese Unterschiede zustande?
Grundsätzlich muss folgender Aspekt betrachtet werden: Der Anspruch an einen üK ist die Prozessbegleitung, im QV geht es dagegen um eine Standortbestimmung. Dementsprechend sind die Bewertungsgrundlagen unterschiedlich. Beim üK begleitet der Instruktor die Lernenden in der Funktion eines Coaches im Lernprozess. 

Basis ist das didaktische Modell ARIVA: die Lernenden werden auf ein Ziel ausgerichtet, es wird an vorhandenes Vorwissen angeknüpft, der Instruktor leitet an und führt Arbeiten vor, damit Schlüsselpunkte sichtbar werden. Die Lernenden üben Tätigkeiten und bei Erfolgen erhalten sie eine positive Verstärkung. Mit Hilfe von Fragen weist der Instruktor auf Fehler oder Mängel hin. Auf diesen Prozess ist auch die Bewertung ausgerichtet: Der Kompetenznachweis erfasst - unter Berücksichtigung der Situation, des Arbeitsablaufes, des Resultates und der Eigenständigkeit - den Ausbildungsstand des Lernenden im Vergleich zum angestrebten Ziel. Damit ist er in erster Linie eine formative Beurteilung, die dem Lernenden eine Orientierungshilfe gibt, mögliche Lernstrategien aufzeigt und ausserdem dem Berufsbildner ein Feedback gibt. Aus der formativen Beurteilung wird summativ (erreichter Zielzustand) eine Note generiert.
 

Anders stellt sich die Situation bei der Bewertung des QV dar. Tritt ein Lernender zum QV an, ist der Ausbildungsprozess abgeschlossen und es gilt, die Handlungskompetenz mit den vorgegebenen Lernzielen abzugleichen und eine Standortbestimmung vorzunehmen. Der Lernende steht alleinverantwortlich vor einer Aufgabe und es wird überprüft, in welchem Masse er Verhaltensweisen zeigt, die eine ausgelernte Person in der täglichen Arbeit anwendet. Aus diesen unterschiedlichen Ansprüchen entstehen logische und natürliche Differenzen in der Benotung. 

Als Tendenz - allerdings nicht als Formel - kann man für die Benotung der praktischen Prüfung im QV die üK-Noten minus eins bis zwei Noten erkennen.