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Problem in dr Lehr?
Der Job, in dem alles immer nur Spass macht, gibt es nicht. In einer Berufslehre fallen - wie später im Berufsalltag auch - hin und wieder langweilige oder unliebsame Arbeiten an und es gibt Vorgesetzte oder Arbeitskolleginnen und -kollegen, die einem nicht «liegen». Damit muss man an jeder Arbeitsstelle klarkommen. Wenn während einer Ausbildung über dieses «normale» Mass hinaus Schwierigkeiten auftreten ist es wichtig, dass Sie diese aktiv angehen, offen mit einer Vertrauensperson darüber sprechen und sich frühzeitig Hilfe holen. Vertrauenspersonen können Eltern, Freunde, Arbeitskolleginnen oder Arbeitskollegen oder eine andere Person sein, der Sie vertrauen.
Sie können sich bei Problemen im Zusammenhang mit Ihrer Berufslehre auch das Bildungszentrum wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.
Weitere Tipps und Angebote
Den falschen Beruf gewählt?
Wenn Sie zu Beginn der Lehre merken, dass Sie sich den Beruf ganz anders vorgestellt haben und er überhaupt nicht Ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht, ist es sinnvoll, die Berufswahl nochmals kritisch zu überdenken. In diesem Fall sind Berufsberaterinnen und Berufsberater der öffentlichen Berufsberatungsstellen die richtigen Ansprechpersonen. Gemeinsam mit Ihnen nehmen sie die Berufswahl unter die Lupe und suchen gegebenenfalls nach Alternativen. Dieses Angebot ist kostenlos und vertraulich.
Schwierigkeiten im Lehrbetrieb?
Fühlen Sie sich im Lehrbetrieb ungenügend betreut? Haben Sie das Gefühl, schlecht ausgebildet zu werden? Haben Sie Schwierigkeiten mit Kolleginnen und Kollegen? Denken Sie über einen Lehrabbruch nach? Kündigen Sie nicht im Affekt, sondern analysieren Sie Ihre Beweggründe und planen Sie die weiteren Schritte. Erste Ansprechperson im Fall von Schwierigkeiten im Lehrbetrieb ist der bzw. die zuständige Berufsbildner/in. Vereinbaren Sie einen Termin und machen Sie sich am besten schon vorher Notizen. Überlegen Sie genau, welche Fragen und Anliegen Sie haben. Die untenstehende Vorlage hilft Ihnen dabei. Falls Sie sich mit dem Lehrbetrieb nicht einig werden, überlegen Sie, ob Sie die staatliche Lehraufsicht beiziehen wollen.
Ausbildungsberatung im Kanton Basel-Landschaft
Leona Buchmüller
Ausbildungsberaterin, 061 552 28 50, leona.buchmueller[at]bl.ch
Ausbildungsberatung im Kanton Basel-Stadt
Gaetano Lentini
Berufsinspektor, 061 267 88 40, gaetano.lentini[at]bs.ch
Ungenügende Schulleistungen?
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrer Berufsschullehrerin oder Ihrem Berufsschullehrer. Erkundigen Sie sich zudem beim Berufsbildner oder bei der Berufsbildnerin, ob Ihr Lehrbetrieb eine betriebsinterne Aufgabenhilfe anbietet. Das Berufsbildungszentrum Baselland verfügt zudem über einen eigenen Beratungsdienst, der kostenlose, vertrauliche und professionelle Hilfestellung bei Problemen in Schule, Beruf, Privatleben oder Freizeit anbietet.
Gefährden Lernblockaden oder Prüfungsangst den Schulerfolg kann ein Gespräch mit einer psychologisch geschulten Fachperson hilfreich sein. Je nach Wohnort sind der Schulpsychologische Dienst, die Schulberatung, die Jugendberatung oder Coachingangebote des Berufsbildungsamtes zuständig.
Beratungsdienst Berufsbildungszentrum Baselland
061 905 20 25
Persönliche oder finanzielle Probleme?
Verschiedene Stellen unterstützen Sie in einer Krise, verweisen Sie an die richtige Stelle oder begleiten Sie (teilweise) über längere Zeit. Eine Liste mit hilfreichen Informationen und Links finden Sie unter www.blbs.feel-ok.ch und www.tschau.ch.
Ratgeber «Ich kenne meine Rechte»
Der Ratgeber ist online unter www.rechte-der-lernenden.ch verfügbar und enthält von A bis Z alle wichtigen Antworten zum Jugendrecht – für Lernende, junge Arbeitnehmende, aber auch für Jugendliche, die keine Arbeit haben oder sich in einem Zwischenjahr befinden.
Was tun, wenn es zur Lehrvertragsauflösung kommt?
Sofern Sie Ihre Lehre im selben Beruf fortsetzen wollen, können Sie in Absprache mit der Ausbildungsberatung die Berufsfachschule noch maximal drei Monate lang besuchen. In dieser Zeit können Sie einen neuen Ausbildungsbetrieb suchen. Unterstützung erhalten Sie bei der Ausbildungsberatung und bei den Lehrpersonen der Berufsfachschule.
Mit der Berufsberatung können Sie die nächsten Schritte besprechen, zum Beispiel eine andere Berufswahl, ein Brückenangebot oder ein Praktikum.
Machen Sie sich Gedanken, wieso es mit der Lehre nicht geklappt hat und was Sie anders angehen wollen. Wichtig ist, dass es beim nächsten Versuch gelingt.
Kurz vor dem Lehrabschluss macht eine Lehrvertragsauflösung wenig Sinn. Unter Umständen trägt ein offenes Gespräch mit der Berufsbildnerin, dem Berufsbildner dazu bei, während der noch verbleibenden Lehrzeit leichter über die Runden zu kommen. Ein Coaching oder eine (Berufs-)beratung hilft, Motivationskrisen zu überwinden und bis am Schluss durchzuhalten. Neue Perspektiven, die erst nach der Lehre möglich sind, verdeutlichen den Wert des Lehrabschlusses. Allenfalls baut die gewünschte Anschlusslösung auf dem Lehrberuf auf.
Aufgepasst: Nach einer Lehrvertragsauflösung läuft die obligatorische Unfallversicherung nur noch dreissig Kalendertage weiter, anschliessend erlischt sie. Wird innerhalb dieser dreissig Tage eine neue Stelle angetreten, ist man automatisch beim neuen Arbeitgeber unfallversichert. Andernfalls müssen Sie sich unverzüglich beim eigenen Krankenversicherer melden, um die Unfallversicherung zu aktivieren.