- Grundbildung
- Informationen für Ausbildungsbetriebe
- Wer ist für die Pflanzenausbildung zuständig?
Wer ist für die Pflanzenausbildung zuständig?
Pflanzenausbildung nach BiVo 24
- Die Verantwortung für das Pflanzenlernen liegt nach BiPla bei den Lehrbetrieben.
Dies bedeutet:
Wir Ausbildungsbetriebe sind für die Pflanzenausbildung und die Pflanzenkompetenz unserer Lernenden zu 100% verantwortlich!
EFZ und EBA
Wir müssen während der Arbeitszeit unseren Lernenden die Pflanzenausbildung vermitteln!
- Auch die Lerndokumentation ist in der Verantwortung der Ausbildungsbetriebe
(BiVo Abschnitt 7)
Dies bedeutet:
Lernende dürfen während der Arbeit sich Notizen und Bilder für das Pflanzenwerk machen, damit sie dieses abends komplettieren können.
Die Firma stellt pro Monat einen ½ bis 1 Tag für das Pflanzenwerk zur Verfügung!
Gemäss Bildungsverordnung und Bildungsplan sind die Lehrbetrieb für das Pflanzenlernen verantwortlich.
Bildungsverordnung BiVo 2024
Abschnitt 4, Art. 6
Bildungsplan BiPla
Handlungskompetenzbereich c: Bestimmen, Benennen und Verwenden von Pflanzen
BiPla EFZ
HK c1.5 und c1.6
HK c1.5: Ich benenne Pflanzen mit dem deutschen und botanischen Namen. (K3).
HK c1.6: Ich erkenne die Pflanzen in den verschiedenen Entwicklungsphasen und nenne deren deutsche und botanische Namen. (K3)
BiPla EBA
HK c1.4: Ich erkenne die Pflanzen in den verschiedenen Entwicklungsphasen und nenne deren deutsche und botanische Namen. (K3)