Wer ist für die Pflanzenausbildung zuständig?

Pflanzenausbildung nach BiVo 24

  • Die Verantwortung für das Pflanzenlernen liegt nach BiPla bei den Lehrbetrieben.

    Dies bedeutet: 
    Wir Ausbildungsbetriebe sind für die Pflanzenausbildung und die Pflanzenkompetenz unserer Lernenden zu 100% verantwortlich!
    EFZ und EBA
    Wir müssen während der Arbeitszeit unseren Lernenden die Pflanzenausbildung vermitteln!
     
  • Auch die Lerndokumentation ist in der Verantwortung der Ausbildungsbetriebe 
    (BiVo Abschnitt 7)

    Dies bedeutet:
    Lernende dürfen während der Arbeit sich Notizen und Bilder für das Pflanzenwerk machen, damit sie dieses abends komplettieren können.

    Die Firma stellt pro Monat einen ½ bis 1 Tag für das Pflanzenwerk zur Verfügung!

Gemäss Bildungsverordnung und Bildungsplan sind die Lehrbetrieb für das Pflanzenlernen verantwortlich.

Bildungsverordnung BiVo 2024
Abschnitt 4, Art. 6

Bildungsplan BiPla
Handlungskompetenzbereich c: Bestimmen, Benennen und Verwenden von Pflanzen

BiPla EFZ
HK c1.5 und c1.6
HK c1.5: Ich benenne Pflanzen mit dem deutschen und botanischen Namen. (K3).
HK c1.6: Ich erkenne die Pflanzen in den verschiedenen Entwicklungsphasen und nenne deren deutsche und botanische Namen. (K3)

BiPla EBA
HK c1.4: Ich erkenne die Pflanzen in den verschiedenen Entwicklungsphasen und nenne deren deutsche und botanische Namen. (K3)

Unterschied zu alter Bildungsverordnung (BiVo 2012/16)

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Wer bildet nach BiVo2024 was bezüglich Pflanzen aus?

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