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Kosten Zwischenprüfung (ZP)
Nachfolgend finden Sie die Kosten für die Durchführung der ZP (EFZ und EBA), welche den Lehrbetrieben verrechnet werden.
Die Verrechnung erfolgt jeweils im Januar nach den Besprechungsanlässen im BZ JSBB (Durchführung der ZP im Dezember).
Die Kosten sind für Verbandsmitglieder JSBB und Nicht-Verbandsmitglieder identisch.
| was | Betrag |
|---|---|
| ZP EFZ Durchführung im Dezember und Besprechung im Januar des 2. Lehrjahres EFZ | CHF 200.00 |
| ZP EBA Durchführung im Dezember und Besprechung im Januar des 2. Lehrjahres EBA | CHF 150.00 |
alle Preise exkl. MWST
Stand: Dezember 2025
Hinweis für Lernende nach Art. 32 BBV
Für Lernende, welche ihre Ausbildung nach Art. 32 BBV absolvieren, müssen die Kosten für die ZP durch die Lernenden selber bezahlt werden.
Bitte klären Sie als Lernende*r nach Art. 32 BBV vor Lehrbeginn mit Ihrem Betrieb, ob dieser diese Kosten eventuell ganz oder teilweise übernimmt.