Kosten Zwischenprüfung (ZP)


Nachfolgend finden Sie die Kosten für die Durchführung der ZP (EFZ und EBA), welche den Lehrbetrieben verrechnet werden.
Die Verrechnung erfolgt jeweils im Januar nach den Besprechungsanlässen im BZ JSBB (Durchführung der ZP im Dezember).

Die Kosten sind für Verbandsmitglieder JSBB und Nicht-Verbandsmitglieder identisch.

was                                                                                                               Betrag                          
ZP EFZ
Durchführung im Dezember und Besprechung im Januar des 2. Lehrjahres EFZ       
CHF 200.00
 
ZP EBA
Durchführung im Dezember und Besprechung im Januar des 2. Lehrjahres EBA      
CHF 150.00
  

alle Preise exkl. MWST
Stand: Dezember 2025

 

 

Hinweis für Lernende nach Art. 32 BBV

Für Lernende, welche ihre Ausbildung nach Art. 32 BBV absolvieren, müssen die Kosten für die ZP durch die Lernenden selber bezahlt werden. 
Bitte klären Sie als Lernende*r nach Art. 32 BBV vor Lehrbeginn mit Ihrem Betrieb, ob dieser diese Kosten eventuell ganz oder teilweise übernimmt.