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Aktuelle Informationen Japankäfer Region Basel (per 24. Juni 2026)

Diese Seite wird laufend aktualisiert!
Stand der Aktualisierung: 25. Juni 2026 - 14:55 Uhr

Japankäfer-Hotline

Ab sofort steht eine neue Hotline zur Verfügung, über die Sie Informationen erhalten und Meldungen machen können. 
Die Hotline wurde eingerichtet, um eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen zu schaffen. Nutzen Sie diesen Service, um sich zu informieren oder um wichtige Hinweise und Meldungen weiterzugeben.
Hotline Japankäfer BS/BL +41 61 267 64 00
 

Meldung eines verdächtigen Käfers
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Bei einem Verdachtsfall muss umgehend der kantonale Pflanzenschutzdienst informiert werden. Machen Sie ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Fundort und frieren Sie den Käfer ein und melden Sie sich telefonisch bei der Japankäfer-Hotline (+41 61 267 64 00).

 

Nächste Info-Veranstaltung
zur Zeit keine geplant

Arbeitsgruppe Japankäfer 2026

Das Bildungszentrum JSBB hat zusammen mit der Stadtgärtnerei Basel eine Arbeitsgruppe gebildet um die Problematik der Entsorgung in der Befallszone zu lösen.

Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Jundt Thomas (BZ JSBB AG)
Oser Andreas (BZ JSBB AG)
Leuenberger Simon (STG Basel)
Schaub Monika (STG Basel, Pflanznschutzdienst, Verbindung zu Kt. BL)
Gutknecht Daniel (Nussbaumer Transport AG)

Neuer Entsorgungsplatz für Grüngut im Befallsherd

Das Bildungszentrum hat gemeinsam mit dem Entsorgungsbetrieb Nussbaumer Transporte AG eine Entsorgungs-lösung für Grüngut innerhalb des Befallsherds Japankäfer 2026 erarbeitet.
Mit dieser Lösung verfügen wir über eine praktikable und mit der Japankäfer-Verfügung 2026 konforme Entsorgungsmöglichkeit im Befallsherd (rote Zone im Plan Befalls- & Pufferzone BS + BL vom 24.6.2026).

Der neue Entsorgungsplatz ist ab Montag, 29. Juni 2026 in Betrieb.

Er befindet sich im Werkhof der Peter Nussbaumer Transporte AG an der Freulerstrasse 2 in Birsfelden.

Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 07:00 bis 16:30 Uhr.
Auf dem Platz darf sämtliches Grünmaterial, welches aus dem Befallsherd stammt, abgekippt werden.
Die Verrechnung erfolgt erst im Oktober 2026 an die Firmen gemäß den ausgefüllten Lieferscheinen. Der Entsorgungspreis kann zum aktuellen Zeitpunkt nur ungefähr definiert werden. Wir rechnen mit einem Preis von 40 bis 60 CHF/m³.
Die Verrechnung erfolgt durch die Firma Peter Nussbaumer Transporte AG.


Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:

  • Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 07:00 bis 16:30 Uhr.
  • Anlieferung und Ablad nur auf dem dafür vorgesehenen Platz (markierter Bereich). 
  • Keine Abfälle wie Plastik usw. abladen.
  • Geruchsemissionen sind zu vermeiden.
  • Kippen Sie das Material bitte auf bereits vorhandenes.
  • Das Grünmaterial wird wöchentlich zusammengestoßen und gehäckselt.
  • Es dürfen nur Firmen Grüngut abladen, keine Privatpersonen.
  • Der Platz ist videoüberwacht.
  • Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Peter Nussbaumer Transporte AG, Herrn D. Gutknecht, Tel. 079 211 27 63.
  • Wir bitten Sie, den Platz sauber zu halten und keine unnötigen Lärmemissionen zu verursachen
  • Bitte füllen Sie die Lieferscheine aufrichtig und korrekt aus. Folgende Angaben sind zwingend:
    • Firmenname
    • Kontrollschildnummer (Lieferwagen)
    • Datum und Uhrzeit
    • Menge Grüngut in m³ (geschätzt)
PDF Neuer Entsorgungsplatz für Grüngut im Befallsherd
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Flyer 'Privatgärten' (PDF, A4)
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Flyer als Druckvorlage mit Schnittmarken, A4
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Mailing 2/2026: Aktuelles zum Japankäfer 2 vom 24. 6. 2026

Flugzeit der Japankäfer hat begonnen – Allgemeinverfügung tritt in Kraft
Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt intensivieren nach den ersten Funden von Japankäfern im Befallsherd in diesem Jahr in Basel und Baselland ihre Massnahmen. Das Ziel ist, den Schädling zu bekämpfen und die Ausbreitung zu verhindern. Die Massnahmen kommen mit der heute publizierten Allgemeinverfügung zum Tragen.

Ein Bewässerungsverbot im Befallsherd für Rasen- und grasbewachsene Grünflächen wird es in dieser Saison nicht geben, dennoch empfehlen die kantonalen Pflanzenschutzdienste der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, die Bewässerung von Rasen- und grasgewachsenen Grünflächen einzustellen oder auf ein Minimum zu reduzieren. Bis Ende September 2026 gilt ein Transportverbot für Schnittgut und Oberflächenschicht des Bodens aus dem Befallsherd hinaus.
Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.

Mailing 2/26 - Aktuelles zum Japankäfer
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Mailing 1/2026: Aktuelles zum Japankäfer 7 vom 13. 5. 2026

In den vergangenen zwei Jahren wurde in Basel und Riehen im Kanton Basel-Stadt sowie in Münchenstein und Birsfelden in Basel Landschaft der gebietsfremde Japankäfer nachgewiesen. In der Folge wurden diverse Bekämpfungsmassnahmen ergriffen.

Ab Ende Mai werden die Lockstofffallen für die kommende Flugsaison des Käfers montiert. Erste Käferfunde werden ab Juni erwartet. Ab diesem Zeitpunkt tritt die neue Allgemeinverfügung 2026 in Kraft und weitere Massnahmen werden umgesetzt.
Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.

Mailing 1/26 - Aktuelles zum Japankäfer
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Aktuell gültige Verfügungen

Nachfolgend finden Sie die aktuell gültigen Verfügungen der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.

Kanton Basel-Landschaft

Offizielle Info vom 24. Juni 2026

Nachfolgend finden Sie alle aktuell gültigen Verfügung, Dokumente und Information des Kantons Basel-Landschaft.

Verfügung vom 24. Juni 2026
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Befalls- & Pufferzone BL (PDF, 25. Juni 2026)
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Merkblatt Japankäfer BS+ BL 2026
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Flyer Stopp Japankäfer 2026
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Kanton Basel-Stadt

Offizielle Info vom 24. Juni 2026

Nachfolgend finden Sie alle aktuell gültigen Verfügung, Dokumente und Information des Kantons Basel-Stadt.

Allgemeinverfügung vom 24. Juni 2026
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Befalls- & Pufferzone BS (PDF, 16.7.2025)
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Merkblatt Japankäfer BS+ BL 2026
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Flyer Stopp Japankäfer 2026
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Aktuell gültige Massnahmen (in Kurzform)

Nachfolgend finden Sie die aktuell gültigen Massnahmen der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die aktuell gültigen Verfügung BS und BL.
Stand: 10. Juli 2025

Zur Zeit sind noch keine Verfügungen und Massnahmen in den Kantonen BS und BL in Kraft!

Bundesbehörden - Agroscope

Der Japankäfer gilt als Quarantäneorganismus im Sinne der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV).
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Publikationen des Bundes resp. Bundesamt für Landwirtschaft BLW und des Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD.

Kontakt: phyto(at)blw.admin.ch oder Telefon 058 462 25 50

Merkblatt des Bundes (Agroscope / NR. 195 – 2024)
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Flyer Japankäfer (Info Bevölkerung)
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Merkblatt Nr. 20 Schutz des Bodens beim Anbau von Pflanzenmaterial im Freiland vor Larven von Popillia japonica
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Bericht zum Japankäfer (g'plus April 2021)
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Liste der Wirtspflanzen (Quelle: Julius-Kühn-Institut)
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Erkennungsmerkmale Japankäfer

neu per 6. August 2024
Die adulten Japankäfer sind 8 bis 12mm lang und gleichen dem Gartenlaubkäfer. Popillia japonica hat aber ein auffällig gold-grün schimmerndes Halsschild und fünf weisse Haarbüschel an jeder Seite des Hinterleibes und zusätzlich zwei Büschel auf dem letzten, verhärteten Addominalsegment. Zudem sind sie durch ihr spezielles Alarmverhalten, das beim Annähern eines Feindes gezeigt wird, gut von ähnlichen Käfern unterscheidbar. Die Käfer sind vor allem bei warmem Wetter den Tag hindurch aktiv.

Erkennungsmerkmale, Lebenszyklus und Schadbilder des Japankäfers (Popillia japonica)

Hinweis:
Bilder vergössern > anklicken

Merkblatt Japankäfer - Aussehen, Grösse und Lebenszyklus (BZ JSBB)
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