Fragen und Antworten zum Japankäfer (FAQ)

Die nachfolgenden Fragen und Antworten stammen von den Webseiten der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
 

Warum sind die Massnahmen so wichtig?
Der Japankäfer verursacht grosse Schäden an über 400 Wirtspflanzen, darunter vielen landwirtschaftlichen Kulturen wie Mais, Obstbäume, Beeren und Reben. Aber auch Bäume, verschiedene Zierpflanzen wie Rosen sowie Rasenflächen nehmen Schaden. Insgesamt werden die potenziellen Schäden in der Schweiz auf mehrere hundert Millionen Franken pro Jahr geschätzt. Erfahrungen aus den USA und aus Italien zeigen, dass die Bekämpfung des Japankäfers schwierig ist, wenn er sich erst einmal etabliert hat.

Was ist das Ziel der Massnahmen?
Ziel der Massnahmen ist die Tilgung des Japankäfers am Fundort in der Region Basel. Insbesondere gilt es zu verhindern, dass die Weibchen ihre Eier im Boden ablegen, aus denen im nächsten Frühling neue Käfer schlüpfen.  Zudem soll verhindert werden, dass sich der Japankäfer von der Region Basel aus weiterverbreitet.

Welches sind die Wirtspflanzen des Japankäfers?
Der Japankäfer ernährt sich von rund 400 Pflanzen aus diversen Pflanzenfamilien. Dazu zählen viele landwirtschaftliche Kulturen wie Beeren, Obstbäume, Weinreben oder Mais, aber auch Rosen und Bäume wie Ahorn, Birken oder Linden.
Liste der Wirtspflanzen (Quelle: Julius-Kühn-Institut)

Was nützt ein Bewässerungsverbot von Rasen/Grünflächen?
Feuchte Wiesen oder Rasen sind sehr attraktive Orte für die Eiablage durch die Weibchen. Die Larven können dort optimal ihren Lebenszyklus durchlaufen und sich zu adulten Käfern entwickeln. Durch den Stopp der Bewässerung wird die Anzahl an geeigneten Standorten für die Vermehrung des Japankäfers verringert und die Bedingungen für die Entwicklung der Larven erschwert.

Bedeutet ein Bewässerungsverbot, dass man im Garten gar nicht mehr giessen darf?
Ein Bewässerungsverbot betrifft Rasen- und Grünflächen (z.B. Rasen in Privatgärten, öffentliche Parks und Sportplätze). Das Giessen von Pflanzen im Garten und auf Balkonen – egal ob im Beet oder im Topf – bleibt erlaubt, wenn in den Töpfen und den Beeten keine Gräser wachsen.

Was nützt ein Bewässerungsverbot, wenn es regnet?
Gelegentliche Regenfälle befeuchten den Boden nicht gleichermassen wie tägliches Rasenbewässern. Je feuchter der Boden, desto lieber haben ihn die Japankäferweibchen.

Werden Fadenwürmer eingesetzt?
Fadenwürmer, sogenannte Nematoden, sind winzig kleine Lebewesen, die als Nützlinge direkt im Boden wirken. Dort dringen sie in Japankäferlarven ein und sondern ein Bakterium ab, das diese abtötet. Japankäferlarven bilden sich ab Mitte August aus den im Boden abgelegten Eiern. Entsprechend kommt ein Einsatz von Fadenwürmern erst im Spätsommer in Frage. Es ist vorgesehen, öffentliche Grünflächen um die Befallsbereiche sowie den Rasen im Stadion St. Jakob mit Fadenwürmern zu behandeln.

Ist ein Insektizideinsatz geplant?
Aktuell ist nicht geplant, dass es zu einem Insektizideinsatz kommt. Die Lage wird laufend analysiert und mögliche Massnahmen den neuen Gegebenheiten angepasst.

Ist die Entsorgung von Grüngut durch die Grünabfuhr weiterhin möglich?
Das Grüngut kann weiterhin wie gewohnt für die Grünabfurh angemeldet und am entsprechenden Tag vor der eigenen Haustüre deponiert werden, da das Material dabei in derselben Zone verbleibt. Zudem wurden die Abläufe bei der Grünabfuhr so angepasst, dass sowohl der Transport als auch die Entsorgung den Vorgaben der Allgemeinverfügung entsprechen und eine weitere Ausbreitung des Japankäfers verhindert wird. Die Grünabfuhr steht somit weiterhin zur Verfügung.

Wie funktionieren die Lockstofffallen?
Es handelt sich um Trichterfallen mit Lockstoffen, die adulte Japankäfer anlocken. Die Lockstoffe bestehen aus einem Sexuallockstoff (Pheromon), der nur die Männchen anzieht, und einem Frasslockstoff, der beide Geschlechter anzieht. Die Fallen werden während der Flugsaison eingesetzt. Diese dauert von ca. Anfang Juni bis Ende September. Die adulten Käfer rutschen über den Trichter in die Fallen und kommen nicht mehr frei. So kann bei der regelmässigen Leerung festgestellt werden, wie viele Japankäfer in der Umgebung vorkommen. Zusätzlich kann der Start der Flugsaison festgestellt werden.

Fundstellen in der Region Basel
Im Rahmen der Gebietsüberwachung wurde bereits im Jahr 2021 ein erster Japankäfer in einer Falle beim Wolfsgottesacker gefunden. Damals ist es bei diesem Einzelfund geblieben. Die Gebietsüberwachung wurde in der Folge intensiviert.
In der Sportanlage St. Jakob bei den Fussballplätzen der Grün 80 in Münchenstein (Kanton Basel-Landschaft) wurden Mitte Juli 2023 zwei männliche Exemplare des Japankäfers gefunden. Die Überwachung der Sportanlage und umliegenden Flächen im 3 km Radius wurde sofort intensiviert und bis zum Ende der Flugsaison (September 2023) beibehalten. Jedoch wurden 2023 keine weiteren Käfer mehr gefunden. Deshalb gingen der Bund und der Kanton von verschleppten Exemplaren aus und nicht von einer Population. Vorsorglich wurden dennoch Nematoden (Fadenwürmer) zur Larven-Bekämpfung im September 2023 ausgebracht. Zudem wurde die Fallenüberwachung stark intensiviert und die Kontrollintervalle deutlich verkürzt.
Am 20. Juni 2024 wurden in der gleichen Falle wie letztes Jahr erneut Japankäfer gefunden. Bund und Kanton gehen nicht mehr von verschleppten Exemplaren aus, sondern von einem Befall. Aufgrund des hohen Schadpotentials des Japankäfers hat der Kanton Basel-Stadt in enger Zusammenarbeit mit den Bundesbehörden und dem Kanton Basel-Landschaft bereits einige Massnahmen umgesetzt mit dem Ziel der Tilgung des Schädlings. Unter anderem wurde die Dichte der Überwachungsfallen erhöht und die regelmässigen Kontrollintervalle intensiviert. Zudem findet ein regelmässiger Austausch mit den umliegenden Gemeinden, auch im benachbarten Ausland, statt.
Zur Tilgung des Schädlings auf Kantonsgebiet Basel-Stadt wurde am 20. Juli 2024 nun eine Allgemeinverfügung publiziert , die explizite Massnahmen für die Stadt Basel sowie die Gemeinden Riehen und Bettingen enthält. Sie ersetzt die ursprüngliche Allgemeinverfügung vom 13. Juli 2024. Um die Fundstellen wurde eine Zone Befallsherd sowie für das restliche Kantonsgebiet eine Pufferzone festgelegt. 

Liste der Wirtspflanzen (Quelle: Julius-Kühn-Institut)
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