direkt zu den aktuellen Verfügungen ...
- Info+
- Information Japankäfer
- Neuste Information BL + BS
Aktuelle Informationen Japankäfer Region Basel (per 3. Oktober 2025)
Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Fragen- und Antworten-Seite.
Diese Seite wird laufend aktualisiert!
Stand der Aktualisierung: 3. Oktober 2025 - 12.30 Uhr
Per 30. September 2025 sind die gültigen Verfügungen betreffend Grünabfall und wässern der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft beendet.
Weiterhin gültig bleiben die Verfügungen bezüglich Humusabtrag aus der Befallszone. Wir informieren Sie hier, sobald neue Infos dazu veröffentlicht werden.
Japankäfer-Hotline
auch gültig im 2025
Ab sofort steht eine neue Hotline zur Verfügung, über die Sie Informationen erhalten und Meldungen machen können.
Die Hotline wurde eingerichtet, um eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen zu schaffen. Nutzen Sie diesen Service, um sich zu informieren oder um wichtige Hinweise und Meldungen weiterzugeben.
Hotline Japankäfer BS/BL +41 61 267 64 00
Meldung eines verdächtigen Käfers
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Bei einem Verdachtsfall muss umgehend der kantonale Pflanzenschutzdienst informiert werden. Machen Sie ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Fundort und frieren Sie den Käfer ein und melden Sie sich telefonisch bei der Japankäfer-Hotline (+41 61 267 64 00).
Nächste Info-Veranstaltung
zur Zeit keine geplant
Arbeitsgruppe Japankäfer 2025
Das Bildungszentrum JSBB hat zusammen mit der Stadtgärtnerei Basel am 11. Juli 2025 eine Arbeitsgruppe gebildet um die Problematik der Entsorgung in der Befallszone zu lösen.
Mitglieder der Arbeitsgruppe:
Jundt Thomas (BZ JSBB AG)
Oser Andreas (BZ JSBB AG)
Leuenberger Simon (STG Basel)
Kopf Armin (STG Basel)
Schaub Monika (STG Basel, Pflanznschutzdienst, Verbindung zu Kt. BL)
Gutknecht Daniel (Nussbaumer Transport AG)
Weber Michael (Forstdienste & Naturstrassen)
Neuer Entsorgungsplatz für Grüngut im Befallsherd
zusammen mit den Entsorgungsbetrieben Peter Nussbaumer Transporte AG und Forstdienste & Naturstrassen und der Unterstützung durch die Stadtgärtnerei Basel
31. Juli 2025
Das Bildungszentrum hat gemeinsam mit der Stadtgärtnerei Basel sowie den Entsorgungsbetrieben Peter Nussbaumer Transporte AG und Forstdienste & Naturstrassen Michael Weber eine Entsorgungslösung für Grüngut innerhalb des Befallsherds Japankäfer 2025 erarbeitet.
Mit dieser neuen Lösung verfügen wir endlich über eine praktikable und mit der Japankäfer-Verfügung 2025 konforme Entsorgungsmöglichkeit im Befallsherd (rote Zone im Plan Befalls- & Pufferzone BS + BL vom 16.7.2025).
An dieser Stelle möchten wir uns bei der Stadtgärtnerei Basel, insbesondere bei Herrn Simon Leuenberger, für die Unter-stützung und Mithilfe herzlich bedanken.
Der neue Entsorgungsplatz ist ab Montag, 4. August 2025 in Betrieb.
Er befindet sich beim Friedhof Wolfgottesacker an der Münchensteinerstrasse in Basel zwischen dem Friedhof und dem Tramdepot Dreispitz (siehe Plan PDF).
Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 07:00 bis 16:30 Uhr.
Auf dem Platz darf sämtliches Grünmaterial, welches aus dem Befallsherd stammt, abgekippt werden.
Die Verrechnung erfolgt erst im Oktober 2025 an die Firmen gemäß den ausgefüllten Lieferscheinen. Der Entsorgungs-preis kann zum aktuellen Zeitpunkt nur ungefähr definiert werden. Wir rechnen mit einem Preis von 40 bis 60 CHF/m³. Die Verrechnung erfolgt durch die Firma Peter Nussbaumer Transporte AG.
Bitte beachten Sie die folgenden Punkte:
- Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils von 07:00 bis 16:30 Uhr.
- Geruchsemissionen sind zu vermeiden.
- Kippen Sie das Material bitte auf bereits vorhandenes.
- Das Grünmaterial wird wöchentlich zusammengestoßen, gehäckselt und anschließend abgeführt.
- Es dürfen nur Firmen Grüngut abladen, keine Privatpersonen.
- Der Platz ist videoüberwacht.
- Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Firma Peter Nussbaumer Transporte AG, Herrn D. Gutknecht: Tel. 079 211 27 63.
- Wir bitten Sie, den Platz sauber zu halten und keine unnötigen Lärmemissionen zu verursachen.
- Bitte befahren Sie die Zufahrtsstrasse im Schritttempo.
- Bitte füllen Sie die Lieferscheine aufrichtig und korrekt aus. Folgende Angaben sind zwingend:
- Firmenname
- Kontrollschildnummer (Lieferwagen)
- Datum und Uhrzeit
- Menge Grüngut in m³ (geschätzt)
Mailing 7/25: Aktuelles zum Japankäfer 7 vom 24. 9. 2025
Die Flugsaison des Japankäfers ist zu Ende. Die wichtigsten Massnahmen zur Bekämpfung des Japankäfers wurden umgesetzt. Seit dem letzten Mailing vom 19. August (6/25) wurden nur noch vereinzelte Exemplare des Japankäfers nachgewiesen. Insgesamt wurden so in der Saison 2025 28 Japankäfer im Kanton Basel-Stadt sowie 13 im Kanton Basel-Landschaft gefunden. Die Anzahl der Käfer bleibt auf niedrigem Niveau. Die Allgemeinverfügung bleibt nach wie vor in Kraft. Da in den kommenden Herbst- und Wintermonaten nicht mit zusätzlichen Bekämpfungsmassnahmen zu rechnen ist, wird das Mailing bis im Mai/Juni 2026 ausgesetzt. Sollten sich dennoch neue Erkenntnisse ergeben, so werden diese zwischenzeitlich über andere Kanäle kommuniziert.
Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.
Mailing 6/25: Aktuelles zum Japankäfer 6 vom 20. 8. 2025
Seit dem letzten Mailing vom 6. August 2025 wurden vereinzelt weitere Exemplare des Japankäfers gefunden. Die Anzahl der entdeckten Käfer bleibt weiterhin tief. Dies deutet auf das Ende der Hauptflugsaison des Japankäfers hin. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass einzelne Käfer an gewissen Orten Eier abgelegt haben. Um die aus den Eiern schlüpfenden Larven zu bekämpfen, wird der Einsatz von Nematoden auf öffentlichen Rasen- und Wiesenflächen im Umkreis der Fundorte vorbereitet. In den beiden Basel hat der Japankäfer bis jetzt keine Schäden an Kulturen verursacht. Das Ziel lautet weiterhin, den Japankäfer durch verschiedene Massnahmen zu bekämpfen.
Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.
Mailing 5/25: Aktuelles zum Japankäfer 5 vom 6. 8. 2025
Seit dem letzten Mailing vom 23. Juli 2025 wurden vereinzelt weitere Exemplare des Japankäfers gefunden. Die Anzahl der entdeckten Käfer bleibt weiterhin auf niedrigem Niveau. Dies deutet auf das Ende der Hauptflugsaison des Japankäfers hin. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass einzelne Käfer an gewissen Orten Eier abgelegt haben. Um die aus den Eiern schlüpfenden Larven zu bekämpfen, wird der Einsatz von Nematoden auf öffentlichen Rasen- und Wiesenflächen im Umkreis der Fundorte vorbereitet. In den beiden Basel hat der Japankäfer bis jetzt keine Schäden an Kulturen verursacht. Das Ziel lautet gleichwohl weiterhin, den Japankäfer durch verschiedene Massnahmen zu bekämpfen.
Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.
Mailing 4/25: Aktuelles zum Japankäfer 4 vom 23. 7. 2025
Die Anzahl der entdeckten Käfer bleibt weiterhin tief. Die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben den Befallsherd und die Pufferzone angepasst. Die Funde in Basel und Riehen sind sehr verstreut, so dass der angepasste Befallsherd und die Pufferzone sich weiter nach Deutschland und Frankreich ausweiten.
Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.
Mailing 3/25: Aktuelles zum Japankäfer 3 vom 10. 7. 2025
Japankäfer zunehmend präsent – Ausweitung Befallsherd und Anpassung Pufferzone.
Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.
Mailing 2/25: Aktuelles zum Japankäfer 2 vom 26. 6. 2025
Flugzeit der Japankäfer hat begonnen – Allgemeinverfügung tritt in Kraft.
Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.
Mailing 1/25: Aktuelles zum Japankäfer 1 vom 28. 5. 2025
Die beiden Kantone rechnen in den kommenden Wochen mit einem ersten Käferfund. Ab diesem Zeitpunkt tritt die neue Allgemeinverfügung 2025 in Kraft und es werden weitere Massnahmen umgesetzt.
Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.
Aktuell gültige Verfügungen
Nachfolgend finden Sie die aktuell gültigen Verfügungen der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
Kanton Basel-Landschaft
Offizielle Info vom 9. Juli 2025
Nachfolgend finden Sie alle aktuell gültigen Verfügung, Dokumente und Information des Kantons Basel-Landschaft.
Kanton Basel-Stadt
Offizielle Info vom 28. Juni 2025
Nachfolgend finden Sie alle aktuell gültigen Verfügung, Dokumente und Information des Kantons Basel-Stadt.
Aktuell gültige Massnahmen (in Kurzform)
Nachfolgend finden Sie die aktuell gültigen Massnahmen der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.
Für detaillierte Informationen konsultieren Sie bitte die aktuell gültigen Verfügung BS und BL.
Stand: 10. Juli 2025
1. Massnahmen im Befallsherd
- Pflanzliches Kompostmaterial aus Anlagen, die nicht mit temperaturkontrollierten Fermentationsboxen und Endkompost-Siebanlagen ausgerüstet sind, darf nur innerhalb der Zone Befallsherd verwendet werden.
- Ab sofort bis zum 30. September 2025 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Zone Befallsherd hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzenmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Bsp. Netz mit Maschenweite von max. 5 mm) abgedeckt wird und:
- auf eine Grösse von max. 5 cm gehäckselt wird oder
- eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung von der Stadtgärtnerei in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.
- Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde in der Zone Befallsherd eingesetzt werden, dürfen diese nur verlassen, wenn sie so gereinigt worden sind, dass kein Risiko der Verschleppung von Erde und Pflanzenrückständen mehr besteht.
- Die Verbringung (Transport und Lagerung) der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30 cm, aus der Zone Befallsherd hinaus ist verboten.
Für die Zeit vom 1. Oktober 2025 bis 31. Mai 2026 können auf Gesuch hin von der Stadtgärtnerei Ausnahmen bewilligt werden, wenn das Material zu einer Deponie geht, mit der Bedingung, dass in der Deponie das mit Japankäfer belastete Material mit mindestens 2 m unbelasteter Erde überdeckt und während des Transports alle Massnahmen ergriffen werden, um eine Verbreitung von Popillia japonica zu vermeiden. - Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln, in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, aus dem Befallsherd hinaus ist nur erlaubt, wenn die Voraussetzungen nach Anhang 3 erfüllt sind.
- Die Bewässerung von Rasen- und grasbewachsenen Grünflächen ist ab sofort bis zum 30. September 2025 verboten. Ausgenommen vom Verbot sind Sportrasenflächen, welchen auf Gesuch hin vom Kanton Basel-Stadt eine schriftliche Bewilligung erteilt wurde. Die Bewilligung verpflichtet zum Nematodeneinsatz im Herbst 2025.
2. Massnahmen in der Pufferzone
- Ab sofort bis zum 30. September 2025 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzenmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Bsp. Netz mit Maschenweite von max. 5 mm) abgedeckt wird und:
- auf eine Grösse von max. 5 cm gehäckselt wird oder
- eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung von der Stadtgärtnerei in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.
- Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln, in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, ist nur erlaubt, wenn die Voraussetzungen nach Anhang 3 erfüllt sind.
Bundesbehörden - Agroscope
Der Japankäfer gilt als Quarantäneorganismus im Sinne der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV).
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Publikationen des Bundes resp. Bundesamt für Landwirtschaft BLW und des Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD.
Kontakt: phyto(at)blw.admin.ch oder Telefon 058 462 25 50
Erkennungsmerkmale Japankäfer
neu per 6. August 2024
Die adulten Japankäfer sind 8 bis 12mm lang und gleichen dem Gartenlaubkäfer. Popillia japonica hat aber ein auffällig gold-grün schimmerndes Halsschild und fünf weisse Haarbüschel an jeder Seite des Hinterleibes und zusätzlich zwei Büschel auf dem letzten, verhärteten Addominalsegment. Zudem sind sie durch ihr spezielles Alarmverhalten, das beim Annähern eines Feindes gezeigt wird, gut von ähnlichen Käfern unterscheidbar. Die Käfer sind vor allem bei warmem Wetter den Tag hindurch aktiv.
Hinweis:
Bilder vergössern > anklicken