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Aktuelle Informationen Japankäfer Region Basel (per 4. September 2024)


Nachfolgend finden Sie die aktuellen Informationen der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zum Japankäfer.

Die Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt werden Sie in Zukunft - nach Intervention des BZ JSBB (Andreas Oser) und der Fachgruppe Produzenten JSBB (Heiner Senn) - regelmässig, zeitnah und aus erster Hand über aktuelle Entwicklungen rund um den Japankäfer informieren.
Sie erhalten als Mitglied JSBB ab sofort regelmässig alle Infos per Email. (Die erste Info-Email wurde am 24. Juli 2024 durch den Kanton BL (Eleonor Fiechter) versendet.)
vgl. Info-Email BZ JSBB vom 24. Juli 2024, Info-Email BZ JSBB vom 7. August 2024

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Fragen- und Antworten-Seite.

Diese Seite wird laufend aktualisiert!
Stand der Aktualisierung: 4. September 2024 - 18.35 Uhr

Japankäfer-Hotline

neu per 6. August 2024
Ab sofort steht eine neue Hotline zur Verfügung, über die Sie Informationen erhalten und Meldungen machen können. 
Die Hotline wurde eingerichtet, um eine zentrale Anlaufstelle für alle Fragen und Anliegen zu schaffen. Nutzen Sie diesen Service, um sich zu informieren oder um wichtige Hinweise und Meldungen weiterzugeben.
Hotline Japankäfer BS/BL +41 61 267 64 00
 

Meldung eines verdächtigen Käfers
Der Japankäfer ist in der Schweiz melde- und bekämpfungspflichtig. Bei einem Verdachtsfall muss umgehend der kantonale Pflanzenschutzdienst informiert werden. Machen Sie ein Foto des Käfers, notieren Sie den genauen Fundort und frieren Sie den Käfer ein und melden Sie sich telefonisch bei der Japankäfer-Hotline (+41 61 267 64 00).

Mailing 5/24: Aktuelles zum Japankäfer 5 vom 4. 9. 2024

Seit drei Wochen wurden keine weiteren Käfer im Befallsherd und in der Pufferzone gefangen. Die Behandlung von Sportrasenflächen, öffentlichen Parkanlagen und Wiesenflächen mit Nematoden ist erfolgt. Das Bewässerungsverbot für Privatgärten gilt nach wie vor. Die Netzfallen (LLINs) wurden entfernt.

Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.

Mailing 5/24 - Aktuelles zum Japankäfer 5
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Mailing 4/24: Aktuelles zum Japankäfer 4 vom 28. 8. 2024

Es sind seit dem Mailing 3/24 vom 14. August 24 keine weiteren Käfer im Befallsherd und in der Pufferzone gefangen worden. Damit ist das Ende der Hauptflugsaison des Japankäfers erreicht. Jedoch muss davon ausgegangen werden, dass einzelne Käfer in
Rasen und Wiesenflächen Eier abgelegt haben. Um die aus den Eiern schlüpfenden Larven zu bekämpfen, erfolgt ab Montag 2. September die Behandlung von Sportrasenflächen, öffentlichen Parkanlagen und Wiesenflächen mit Nematoden. Das Bewässerungsverbot für Privatgärten muss aufrecht erhalten bleiben, sofern keine Behandlung mit Nematoden innert 14 Tagen garantiert werden kann. Dies muss mit einer Auftragsbestätigung an eine Fachfirma sichergestellt und nachgewiesen werden können. Die Silofolien auf dem Sodengarten und dem Trainingsfeld der 1. Mannschaft wurden entfernt.

Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.

Mailing 4/24 - Aktuelles zum Japankäfer 4
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Mailing 3/24: Aktuelles zum Japankäfer 3 vom 14. 8. 2024

Es ist seit dem Mailing 2/24 vom 7. August ein weiterer Käfer in die eigens aufgestellten Fallen im Befallsherd gegangen. Damit nähern wir uns endgültig dem Ende der Hauptflugsaison des Japankäfers. Jedoch muss weiterhin davon ausgegangen werden, dass einzelne Käfer in Rasen und Wiesenflächen Eier abgelegt haben. Um die aus den Eiern schlüpfenden Larven zu bekämpfen, erfolgt nun die Planung für den Einsatz von Nematoden auf öffentlichen Rasen- und Wiesenflächen im Umkreis der Fundorte. Es sind auch Empfehlungen für Private in Vorbereitung.

Entschädigungen für vom Bund oder Kanton verfügte Massnahmen
Die beiden Kantone BL und BS stützen sich betreffend Entschädigungen auf die Richtlinie Nr. 10 des Bundesamtes für Landwirtschaft betreffend Bundesbeiträge für Überwachungs- und Bekämpfungsmassnahmen an die Kantone. Hiernach beschränken sich die vom Bund anerkannten Kosten auf Abfindungen auf landwirtschaftliche Betriebe oder Betriebe des produzierenden Gartenbaus. Privatpersonen oder andere Institutionen können keine finanziellen Ansprüche aufgrund der im Zusammenhang mit dem Japankäfer verfügten Massnahmen geltend machen. An dieser Regelung hat sich nichts geändert.

Die Allgemeinverfügungen der beiden Kantone wurden nicht angepasst und bleiben in Kraft!
Transport- und Entsorgungsmöglichkeiten für Pflanzenmaterial aus der Grünpflege: Es gelten die Aussagen im Mailing 2/24 vom 7. August 24.

Alles weitere entnehmen Sie dem unten angefügten PDF.

Mailing 3/24 - Aktuelles zum Japankäfer 3
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Mailing 2/24: Aktuelles zum Japankäfer 2 vom 7. 8. 2024

Dank eines intensiven Monitorings wurde seit dem letzten Mailing vor zwei Wochen festgestellt, dass die Fangzahlen der adulten Japankäfer langsam zurückgehen. Dies deutet auf das Ende der Hauptflugsaison des Japankäfers hin. Dennoch muss davon ausgegangen werden, dass einzelne Käfer an gewissen Orten Eier abgelegt haben. Um die aus den Eiern schlüpfenden Larven zu bekämpfen, wird der Einsatz von Nematoden auf öffentlichen Rasen- und Wiesenflächen im Umkreis der Fundorte vorbereitet. Es sind auch Empfehlungen für Private in Vorbereitung.

Nachfolgend finden Sie die wichtigste Passage dieses Mailings. Das ganze Mailing können Sie nachfolgend herunterladen.
 

Neue Transport- und Entsorgungsmöglichkeiten für Pflanzenmaterial aus der Grünpflege

Gestützt auf die Allgemeinverfügungen der beiden Kantone BS und BL durfte bis anhin Pflanzenmaterial aus der Grünpflege bis zum 30. September 2024 nur unter folgenden Bedingungen aus den definierten Befallsherd- oder Pufferzonen ausgeführt werden. Zum einen musste es während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Bsp. Netz mit Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt und entweder auf eine Grösse von max. 5cm gehäckselt werden oder eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bieten, die zuvor von den kantonalen Pflanzenschutzdiensten BL und BS in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde. Da diese Vorgabe vor allem für kleinere Gartenbauunternehmen herausfordernd war, die keine Häckselmöglichkeiten haben, wurde eine Präzisierung der Vorgabe vorgenommen. 
Neu darf Pflanzenmaterial auch ausserhalb der definierten Zonen transportiert werden, wenn es nicht gehäckselt, sondern in dichten Säcken oder Behältern verpackt und zusätzlich insektensicher (z.B. Netz mit Maschenweite max. 5 mm) abgedeckt ist und in einem der folgenden Anlagen kontrolliert abgeladen und direkt weiterbearbeitet wird. 

Gartenmaterial ohne jegliche Fremdstoffe (Bsp. Plastik, Metallrückstände, behandeltes Holz, etc.) kann in folgende Kompostierungsanlagen angeliefert werden: 

  • Biopower-Anlage in Pratteln
  • Kompostierungsanlage Widenhof der Stadtgärtnerei Basel in Arlesheim
  • Weitere Anlagen, die eine vergleichbare Sicherheit in Bezug auf Lagerung/Entsorgung anbieten

Gartenmaterial mit Fremdstoffen kann in folgende Anlagen transportiert und entsorgt werden: 

  • Kehrrichtverbrennungsanlage Basel 
  • Weitere Anlagen, die eine vergleichbare Sicherheit in Bezug auf Lagerung/Entsorgung anbieten:
    • Nussbaumer Transport AG, Freulerstrasse 2, 4127 Birsfelden
Mailing 2/24 - Aktuelles zum Japankäfer 2
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Mailing 1/24: Aktuelles zum Japankäfer vom 24. 7. 2024

Aufgrund des intensivierten und ausgeweiteten Überwachungsnetzes mit Lockfallen wurden in den letzten Tagen erneut vereinzelte Käfer an neuen Standorten gefunden. Diese Funde veranlassen die zuständigen Behörden der Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt, die Befallsherd- und Pufferzone den neuen Gegebenheiten anzupassen. Der Kanton Basel-Stadt hat am 20. Juli 2024 seine Allgemeinverfügung angepasst, die angepasste Allgemeinverfügung des Kanton Basel-Landschaft wird am 25. Juli 2024 rechtsgültig.

Informationen per Mailing

Die beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt haben entschieden, die Adressaten dieses Mails regelmässig über aktuelle Entwicklungen rund um den Japankäfer zu informieren. Diese Informationen sind bis auf weiteres und aufgrund der rasch ändernden neuen Erkenntnisse wöchentlich geplant, jeweils im Verlaufe des Mittwochvormittags. Die Informationen können durch die Empfänger auch an weitere interessierte und betroffene Kreise weitergeleitet und/oder auf Ihren Websites veröffentlicht werden. Zudem können weitere interessierte Kreise gemeldet werden, damit sie auf die Verteilerliste genommen werden.

Aktuell wird das Info-Mail an folgende Adressaten gerichtet:

  • Teilnehmende der Online-Veranstaltungen vom 12. Juli (BL) und vom 23. Juli 2024 (BS)
  • Gemeinden in den ausgeschiedenen Befallsherd- und Pufferzonen
  • Private Organisationen betroffener Zielgruppen und Akteure (Verbände: Landwirtschaft, Wald, Gartenbau, Freizeit- und Sportaktivitäten, Baugewerbe etc.)
  • Betroffene Ämter und Dienststellen der beiden kantonalen Verwaltungen
  • Bundesamt für Landwirtschaft BLW und Agroscope
  • Medien

Stand Japankäferbekämpfung

In den letzten drei Wochen erfolgten auf diversen Plattformen ausführliche Informationen an interessierte und betroffene Gruppen zum Schadorganismus Japankäfer. Dabei ging es in erster Linie darum, den Schadorganismus vorzustellen, über dessen Schadenpotenzial und damit auch über die Bekämpfungsmassnahmen zu informieren, respektive das Verständnis der Bevölkerung für diese Massnahmen zu fördern. Ausführliche Informationen zum Japankäfer finden sich auf den jeweiligen Homepages der beiden Kantone und des Bundes (siehe Links weiter unten).

Seit dem 20. Juni 2024 wurden 67 adulte Japankäfer gefangen. Die ersten knapp 60 Käfer wurden in der Brüglinger Ebene in der Gemeinde Münchenstein gefunden. Seither wurden einzelne Exemplare auch an neuen Standorten gefangen: Rankhof, Rosenfeldpark, Wolfgottesacker, Thiersteinerrain, Rheinhafen (Westquai) und Kraftwerkinsel.

  • Am Standort in der Brüglinger Ebene sind die Fänge seit den ergriffenen Bekämpfungsmassnahmen stark zurückgegangen. Dies lässt hoffen, dass die eingeleiteten Bekämpfungsmassnahmen (Fräsen und Abdecken der Grünflächen, Massenfang) Wirkung zeigen.
  • Durch das Auffinden von einzelnen Japankäfern ausserhalb des anfänglich ausgeschiedenen Befallsherds sind die Behörden gezwungen, die Zonen jeweils den neuen Gegebenheiten anzupassen und die Allgemeinverfügung neu zu erlassen. Bitte beachten Sie die angehängte Karte mit den neu ausgeschiedenen Befallsherd- und Pufferzonen. Es ist nicht auszuschliessen, dass diese Zonen bei weiteren Funden nochmals angepasst werden müssen.
  • Die jeweils gültige Allgemeinverfügung findet sich auf der Homepage der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft. Zudem wird sie im Kantonsblatt resp. Amtsblatt veröffentlicht und ist diesem Mailing angeheftet.
  • Für die Meldung von Japankäfer-Funden aus der Bevölkerung wurde für den Kanton Basel-Stadt eine Hotline eingerichtet (Tel. 061 267 64 00). Detaillierte Informationen sind den Homepages der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt zu entnehmen.
  • Wir weisen nochmals darauf hin, dass es sich beim Japankäfer um einen Pflanzenschädling handelt, der weder für Mensch noch für Tiere eine direkte Gefahr darstellt. Seine Gefährlichkeit gründet in den Schäden an Pflanzen und Kulturen.
  • Die betroffenen Kantone überwachen die Befalls- und die Pufferzone mit einem engmaschigen Fallennetz und auf der Brüglinger Ebene werden Netze, welche mit Insektiziden behandelt sind, die Bekämpfungsmassnahmen unterstützen.
  • Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW und die Forschungsanstalt Agroscope unterstützen die Kantone bei der Bekämpfung des Käfers. Das BLW koordiniert zudem die Massnahmen mit dem benachbarten Ausland (Deutschland und Frankreich).
  • Anmeldemöglichkeit für interessierte Empfänger des Mailings sind zu richten an den jeweiligen Pflanzenschutzdienst:
Mailing 1/24 - Aktuelles zum Japankäfer 1
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Aktuell gültige Verfügungen

Nachfolgend finden Sie die aktuell gültigen Verfügungen der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.

Kanton Basel-Landschaft

Offizielle Info vom 24. Juli 2024

Nachfolgend finden Sie alle aktuell gültigen Verfügung, Dokumente und Information des Kantons Basel-Landschaft.

Verfügung vom 20. Juli 2024
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Allgemeinverfügung vom 24. Juli 2024
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Befalls- & Pufferzone BL (PDF, 15.8.2024)
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Befalls- & Pufferzone BL (PDF, 31.7.2024)
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Kanton Basel-Stadt

Offizielle Info vom 23. Juli 2024

Nachfolgend finden Sie alle aktuell gültigen Verfügung, Dokumente und Information des Kantons Basel-Stadt.

Allgemeinverfügung vom 20. Juli 2024
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Online-Info vom 23.7.2024 (Aufnahme)
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Befalls- & Pufferzone BS (PDF, 20.7.2024)
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Aktuell gültige Massnahmen

Nachfolgend finden Sie die aktuell gültigen Massnahmen der beiden Kantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt.

Kanton Basel-Landschaft

Offizielle Info vom 6. August 2024

Die Massnahmen sind in beiden Kantonen identisch!

Kanton Basel-Stadt

Offizielle Info vom 6. August 2024

Die Massnahmen sind in beiden Kantonen identisch!

1. Massnahmen im Befallsherd

  • Pflanzliches Kompostmaterial aus Anlagen, die nicht mit temperaturkontrollierten Fermentationsboxen und Endkompost-Siebanlagen ausgerüstet sind, darf nur inner-halb des Befallsherdes verwendet werden.
  • Ab sofort bis zum 30. September 2024 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus dem Befallsherd hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt wird und:
    • auf eine Grösse von max. 5cm gehäckselt wird oder
    • eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde.
  • Fahrzeuge und Geräte, die zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde im Be-fallsherd eingesetzt werden, dürfen diesen nur verlassen, wenn sie so gereinigt wor-den sind, dass kein Risiko der Verschleppung von Erde und Pflanzenrückständen mehr besteht.
  • Die Verbringung der Oberflächenschicht des Bodens, bis zu einer Tiefe von 30cm, aus dem Befallsherd hinaus ist verboten.
    Für die Zeit vom 1. Oktober 2024 bis 31. Mai 2025 können auf Gesuch hin vom Eben-rain Ausnahmen bewilligt werden, wenn das Material zu einer Deponie geht, mit der Bedingung, dass in der Deponie das mit Japankäfer belastete Material mit mindes-tens 2 Metern unbelasteter Erde überdeckt und während des Transports alle Mass-nahmen ergriffen werden, um eine Verbreitung von Popillia japonica Newman zu ver-meiden.
  • Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln, in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, aus dem Befallsherd hinaus ist nicht erlaubt. Der Ebenrain kann Ausnahmen bewilli-gen.
  • Die Bewässerung von Rasen- und Grünflächen ist ab sofort bis zum 30. September 2024 verboten.


2. Massnahmen in der Pufferzone

  • Ab sofort bis zum 30. September 2024 ist die Verbringung von Pflanzenmaterial aus der Grünpflege aus der Pufferzone hinaus verboten. Vom Verbot ausgenommen ist Pflanzmaterial, welches während der Lagerung und dem Transport insektensicher (Maschenweite von max. 5mm) abgedeckt wird und:
    • auf eine Grösse von max. 5cm gehäckselt wird oder
    • eine mit dem Häckseln vergleichbare phytosanitäre Sicherheit bietet und dessen Behandlung vom Ebenrain in Absprache mit dem Eidgenössischen Pflanzenschutzdienst bewilligt wurde
  • Die Verbringung und das Inverkehrbringen von Pflanzen mit Wurzeln in Erde oder Kultursubstrat, das aus festen organischen Stoffen besteht, ausser Gewebekulturen, ist nur erlaubt, wenn die Voraussetzungen nach Anhang 3 erfüllt sind.

Bundesbehörden - Agroscope

Der Japankäfer gilt als Quarantäneorganismus im Sinne der Pflanzengesundheitsverordnung (PGesV).
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen und Publikationen des Bundes resp. Bundesamt für Landwirtschaft BLW und des Eidg. Pflanzenschutzdienst EPSD.

Kontakt: phyto(at)blw.admin.ch oder Telefon 058 462 25 50

Merkblatt des Bundes (Agroscope / NR. 195 – 2024)
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Flyer Japankäfer (Info Bevölkerung)
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Merkblatt Nr. 20 Schutz des Bodens beim Anbau von Pflanzenmaterial im Freiland vor Larven von Popillia japonica
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Bericht zum Japankäfer (g'plus April 2021)
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Liste der Wirtspflanzen (Quelle: Julius-Kühn-Institut)
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Erkennungsmerkmale Japankäfer

neu per 6. August 2024
Die adulten Japankäfer sind 8 bis 12mm lang und gleichen dem Gartenlaubkäfer. Popillia japonica hat aber ein auffällig gold-grün schimmerndes Halsschild und fünf weisse Haarbüschel an jeder Seite des Hinterleibes und zusätzlich zwei Büschel auf dem letzten, verhärteten Addominalsegment. Zudem sind sie durch ihr spezielles Alarmverhalten, das beim Annähern eines Feindes gezeigt wird, gut von ähnlichen Käfern unterscheidbar. Die Käfer sind vor allem bei warmem Wetter den Tag hindurch aktiv.

Erkennungsmerkmale, Lebenszyklus und Schadbilder des Japankäfers (Popillia japonica)

Hinweis:
Bilder vergössern > anklicken

Merkblatt Japankäfer - Aussehen, Grösse und Lebenszyklus (BZ JSBB)
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Merkblatt Japankäfer (Basel-Stadt)
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